Bei Überweisungen an Landeshauptstadt Erfurt: Stadtkasse bittet um Überprüfung des Empfängernamens

Damit Zahlungen und Überweisungen auch künftig korrekt auf den Bankkonten der Stadtkasse Erfurt eingehen, muss „Landeshauptstadt Erfurt“ als Kontoinhaber angegeben werden.

Einführung der verpflichtenden Empfängerüberprüfung ab 5. Oktober 2025

In Umsetzung der EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886) tritt mit Wirkung zum 5. Oktober 2025 die verpflichtende Empfängerüberprüfung in Kraft. Nach dieser Neuregelung haben alle Banken sicherzustellen, dass der angegebene Empfängername bei Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit der IBAN des beim kontoführenden Kreditinstitut hinterlegten Kontoinhabers übereinstimmt. Dies soll dem Schutz der Verbraucher sowie einer Betrugsprävention dienen.

Bei etwaigen Abweichungen zwischen dem angegebenen Empfängernamen und dem bei der Bank hinterlegten Namen ist die Bank verpflichtet, die Zahlung abzulehnen und den Überweisungsauftraggeber (Zahler) zu informieren. Um sicherzustellen, dass auch weiterhin Zahlungen und Überweisungen auf den Bankkonten der Stadtkasse Erfurt eingehen, bittet diese alle Bürgerinnen und Bürger, ab dem 05.10.2025 auf die korrekte Schreibweise des Kontoinhabers zu achten. Dies ist „Landeshauptstadt Erfurt“. Bisherige Schreibweisen des Empfängernamens (u. a. Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkasse Erfurt, Bürgeramt Bußgeldstelle, Jugendamt Erfurt, Stadt Erfurt usw.) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Es wird außerdem darum gebeten, mehrfach verwendete Überweisungsvorlagen und eingerichtete Daueraufträge für wiederkehrende Zahlungen dahingehend zu überprüfen und ggf. Änderungen des Empfängernamens vorzunehmen.

(Aktuelle Meldung der Stadtverwaltung Erfurt vom 22.09.2025)